Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

In bestimmten Fällen kann die Rechtsschutzversicherung - um die Risikogemeinschaft nicht unzumutbar zu belasten - keinen Versicherungsschutz bieten. Die wichtigsten Risikoausschlüsse sind:
  • Bausachen
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten (soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht)
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes
  • Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrecht
  • Straftaten, die nur vorsätzlich begehbar sind (z. B. Betrug, Diebstahl); bei verkehrsrechtlichen vorsätzlichen Vergehen wie Unfallflucht, Nötigung besteht Versicherungsschutz, solange der Versicherungsnehmer nicht rechtskräftig verurteilt wird.