Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung
In bestimmten Fällen kann die Rechtsschutzversicherung - um die Risikogemeinschaft nicht unzumutbar zu belasten - keinen Versicherungsschutz bieten. Die wichtigsten Risikoausschlüsse sind:
- Bausachen
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten
- Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten (soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht)
- Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes
- Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrecht
- Straftaten, die nur vorsätzlich begehbar sind (z. B. Betrug, Diebstahl); bei verkehrsrechtlichen vorsätzlichen Vergehen wie Unfallflucht, Nötigung besteht Versicherungsschutz, solange der Versicherungsnehmer nicht rechtskräftig verurteilt wird.