Auslandsschäden
Schäden, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes verursacht werden sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung weltweit mitversichert.
Beispiel:
Ein Urlauber verletzt mit seinem Fahrrad auf Mallorca durch verkehrswidriges Verhalten einen Dritten: Übernahme der notwendigen Behandlungskosten; Zahlung eines Schmerzensgeldes.