Auslandsschäden

Schäden, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes verursacht werden sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung weltweit mitversichert.

Beispiel: Ein Urlauber verletzt mit seinem Fahrrad auf Mallorca durch verkehrswidriges Verhalten einen Dritten: Übernahme der notwendigen Behandlungskosten; Zahlung eines Schmerzensgeldes.