Arbeitslosenhilfe
Wer arbeitslos ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere
im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld, Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitslosenhilfe
wird aus Steuermitteln finanziert.
Ein grundlegender Unterschied zum Arbeitslosengeld besteht darin, dass das Arbeitslosengeld eine aus
Beitragsmitteln der Arbeitsförderung finanzierte Versicherungsleistung ist.
Seit dem 01.01.2005 werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu der neuen Leistung Arbeitslosengeld II
zusammengeführt.