Arbeitslosengeld
Kann einem Arbeitslosen nicht sofort zumutbare Arbeit vermittelt werden,
so erhält er unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld anstelle des ausfallenden
Entgelts. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.
Wie viel?
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem
versicherungspflichtigen Bruttoentgelt ergibt. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der
Steuervorschrift haben, erhalten einen erhöhten Leistungssatz. Die Leistungssätze
werden - nach Bruttoentgelten und von der Lohnsteuerklasse abhängigen Leistungsgruppen
geordnet - in Tabellen festgelegt. Wie lange Arbeitslosengeld bewilligt wird, hängt von der Dauer
der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosmeldung ab, mindestens
für 180, höchstens für 360 Kalendertage. Bei älteren Arbeitslosen
kann die Anspruchsdauer bis zu 960 Kalendertage betragen.
Wer?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, d. h., beschäftigungslos und eine
versicherungspflichtige wöchentlich mindestens 15 Stunden umfassende
Beschäftigung sucht, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich beim Arbeitsamt
persönlich arbeitslos gemeldet hat. Die persönliche Arbeitslosmeldung
schließt den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer
innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig
beschäftigt war. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann die 3-Jahresfrist
verlängert werden. Für Arbeitnehmer, die allein wegen der Besonderheit ihres
Arbeitsplatzes regelmäßig weniger als 360 Kalendertage im Kalenderjahr
beschäftigt werden, genügen 180 Kalendertage versicherungspflichtige
Beschäftigung innerhalb der letzten 16 Monate. Für 58-jährige und
ältere Arbeitslose besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
Arbeitslosengeld auch dann zu beziehen, wenn sie nicht mehr arbeiten möchten.