Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Seit 01.01.2005 werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu der neuen Leistung Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende bezeichnet.

Die neue Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende wird von zwei Trägern erbracht, nämlich der Bundesagentur für Arbeit und den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunale Träger), soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind.