Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für
Arbeitsuchende
Seit 01.01.2005 werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu der neuen
Leistung Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Auch als Grundsicherung für
Arbeitsuchende bezeichnet.
Die neue Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende wird von zwei Trägern erbracht,
nämlich der Bundesagentur für Arbeit und den kreisfreien Städten und
Kreisen (kommunale Träger), soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt
sind.