Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle arbeitsrechtlichen Verfahren.
Eine Besonderheit besteht darin, dass auch bei einem gewonnenen Prozess in der
1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt.
Die Folge:
Auch der Gewinner eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht muss die Kosten seines
Anwaltes alleine tragen, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.