Arbeitseinkommen

  • Arbeitseinkommen ist der nach dem Einkommenssteuerrecht ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die als solche im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, werden als Arbeitseinkommen gewertet.


  • Arbeitseinkommen ist auch die Grundlage für die Berechnung der Beiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen (z. B. Handwerksmeistern). Auf Antrag des Selbstständigen können die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen berechnet werden.