Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte keine
Beiträge gezahlt hat, die aber dennoch für die Rentenberechnung zu
berücksichtigen sind. Für die Altersrente für langjährig
Versicherte und für die Altersrente für Schwerbehinderte zählen
Anrechnungszeiten auch für die Erfüllung der Wartezeit.
Zu den Anrechnungszeiten zählen:
- Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) oder Rehabilitationsleistungen
- Schwangerschaft und die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz
- Arbeitslosigkeit
- Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung
- Rentenbezug
- Bezug von Ausgleichsleistung, Schlechtwetter- oder Anpassungsgeld
- Versicherungsfreie Lehrzeit
- Arbeitsausfalltage