Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente
für langjährig Versicherte wird ab 1.1.2012 beginnend mit dem Jahrgang 1949
stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme ist weiterhin mit dem 63. Lebensjahr möglich. Der maximale
Abschlag erhöht sich allerdings von bisher 7,2 Prozent auf 14,4 Prozent.
Für den Anspruch müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenze für langjährig
Versicherte haben die Geburtsjahrgänge bis 1954, wenn sie bereits vor dem 1.1.2007 verbindlich
Altersteilzeit vereinbart haben. Für sie verbleibt es bei der Altergrenze von 65 Jahren. Versicherte,
die zwischen 1948 und 1954 geboren sind und diese Voraussetzungen erfüllen, können
die Altersrente bereits vorzeitig mit dem 62. Lebensjahr beziehen (Jahrgang 1948/49
schrittweise).