Versicherte Frauen haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie
- vor dem 1. Januar 1952 geboren sind,
- das 60. Lebensjahr vollendet,
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt und
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei der Altersrente für Frauen für Versicherte, die
nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen
Altersrente ist möglich, wobei dann allerdings Rentenabschläge bis zu 18 Prozent in
Kauf genommen werden müssen.
Die Altersrente für Frauen ist von der Anhebung der Altersgrenze nicht betroffen. Sie
fällt ab Jahrgang 1952 weg. Das heißt: Versicherte, die ab 1. Januar 1952 geboren
sind, können diese Altersrente nicht mehr in Anspruch nehmen.