Abschlag bei vorzeitigen Altersrenten
Wird eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, so wird die Rente
um einen Abschlag gemindert.
Der Abschlag beträgt pro Monat, um den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, 0,3
%(pro Jahr 3,6%). Der maximale Abschlag beträgt je nach Rentenart 18%.
Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Die Abschläge finden ab dem
Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme Anwendung. Wegen der geringeren Zahl von Beitragsjahren
fällt die Rente niedriger aus.