Abschlag bei vorzeitigen Altersrenten

Wird eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, so wird die Rente um einen Abschlag gemindert.
Der Abschlag beträgt pro Monat, um den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, 0,3 %(pro Jahr 3,6%). Der maximale Abschlag beträgt je nach Rentenart 18%.
Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Die Abschläge finden ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme Anwendung. Wegen der geringeren Zahl von Beitragsjahren fällt die Rente niedriger aus.