Kann man sich als Einzelperson versichern?
Über diesen Tarif können auch Einzelpersonen versichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Unternehmer handelt, der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer selbstständigen Arbeit nach dem Einkommensteuergesetz erzielt und dass der Unternehmer Versicherungsnehmer des Vertrages ist.
Wann bzw. warum sollte ich als Unternehmer eine Unfallversicherung abschließen?
Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse eher unzureichend versorgt. Bei der Berufsgenossenschaft die beispielsweise Berufs- und Wegeunfälle von Arbeitnehmern finanziell absichert, gibt es für den Unternehmer meist nur einen unzureichenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Teilweise existiert eine satzungsgemäße Pflichtversicherung, allerdings mit häufig, gemessen am Lebensstandard des Unternehmers, nur sehr niedrigen Versicherungssummen. Auch eine eventuelle freiwillige Erhöhung des gesetzlichen Unfallschutzes reicht aufgrund der nach oben begrenzten Versicherungssummen im Ernstfall nicht aus.
Da statistisch jedoch alle vier Sekunden in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden passiert, sollten Sie spätestens mit Beginn Ihrer Unternehmertätigkeit auch im Unfallbereich zusätzlich privat vorsorgen.
Welche Deckungsumfänge werden angeboten?
Für Unternehmer gilt ausschließlich der Deckungsumfang "Innerhalb und außerhalb des Berufes". Dies ist die klassische 24-Stunden-Deckung, bei der Unfälle sowohl bei der angegebenen Berufstätigkeit als auch in Ihrer Freizeit versichert sind, und dies weltweit.
Können Familienangehörige mitversichert werden?
Neben einem Unternehmer können auch dessen Ehegatte und deren Kinder ab einem Eintrittsalter von 18 Jahren versichert werden. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer, auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist.
Müssen alle Arbeitnehmer versichert werden?
Es liegt frei im unternehmerischen Interesse wie viele und in welchem Umfang dieser seine Arbeitnehmer gegen Unfälle absichern möchte. Zu berücksichtigen sind dabei lediglich arbeitsrechtliche Kriterien, für die an dieser Stelle keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
Werden Leistungen aus einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung mit Leistungen aus anderen Unfallversicherungen oder Leistungen der Sozialversicherungsträger verrechnet?
Der Versicherungsschutz aus der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung gilt generell zusätzlich zu bestehenden anderweitigen Versicherungen. Leistungen aus anderen Unfallversicherungen oder Leistungen der Berufsgenossenschaft werden somit nicht mit Leistungen aus einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung verrechnet.