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Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme im Falle eines Rechtsstreites


Wir übernehmen in einem Rechtsstreit die Kosten bis zu 1 Mio. EUR je Rechtsschutzfall u. a. für:

Rechtsanwalt

Die gesetzliche Vergütung des eigenen frei wählbaren Rechtsanwaltes sowie die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens.

Kosten für Gericht, Zeugen und Sachverständige

Die Gerichtskosten sowie die Kosten, die für Zeugengebühren sowie gerichtlich herangezogene Sachverständige anfallen. Kosten aus Schieds- und Schlichtungsverfahren.

Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel.

Technische Gutachten

Die Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten oder bei Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge und Anhänger zu Lande.

Auslandsreisen

Reise und Übernachtungskosten zu ausländischen Gerichten, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
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