Mit der betrieblichen Altersversorgung der R+V bauen Sie eine sichere Altersvorsorge auf, die sich schon jetzt für Sie rentiert. Besonders attraktiv für die Landwirtschaft sind Direktversicherung und Pensionskasse.
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Arbeitnehmer die Versicherung privat oder über den neuen Arbeitgeber weiterführen.
Wir bieten Ihnen in der Direktversicherung:
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die vereinbarten Leistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu.
Bei Rentenbeginn (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) haben Sie einen Anspruch auf regelmäßige Rentenzahlungen oder eine Kapitalauszahlung.
Wie bieten Ihnen in der Pensionsversicherung:
Die R+V Pensionskasse ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung die eine lebenslange Rentenleistung erbringt. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, der auch die Beiträge überweist.
Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Er bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
Der Arbeitnehmer als versicherte Person hat gegenüber der R+V einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen, d. h. er bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
Für beide Formen der Betrieblichen Altersversorgung gilt:
Flexibilität bei der Beitragszahlung
Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden
Optionaler Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz
Sie können zusätzlich Familie und Partner schützen, indem Sie eine Hinterbliebenenabsicherung mitvereinbaren. Auch den Schutz vor Invalidität können Sie durch Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) integrieren
Freiwillige Zusatzbeiträge
Für den Aufbau oder die Erhöhung der Altersvorsorge können Sie auch Ihr Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. die vermögenswirksamen Leistungen einsetzen.
Steuervorteile
Für nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge ist die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Beiträge entfallen. Seit diesem Zeitpunkt können die Beiträge in die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen werden. Die Einzahlungen in die Pensionskasse bzw. in die Direktversicherung sind bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) steuerfrei und werden somit direkt vom Bruttoeinkommen entrichtet. Zusätzlich besteht für Beiträge bis zu 4 % der BBG-GRV eine unbefristete Befreiung von den Sozialversicherungsabgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 1.800 EUR steuerfrei in die Pensionskasse bzw. in die Direktversicherung eingezahlt werden. Dieser Betrag von 1.800 EUR ist sozialabgabenpflichtig.