Im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine laufende fest vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente - unabhängig von der Leistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Voraussetzung für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie nur zusätzlich zu einer Renten-, Risiko- oder Lebensversicherung abschließen. Die Höhe des Versicherungsschutzes können Sie weitgehend unabhängig von der Höhe der Hauptversicherung festlegen.
Wir bieten Ihnen:
Laufende Rente plus Beitragsbefreiung
Sie erhalten eine fest vereinbarte laufende Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von der Leistung der landwirtschaftlichen Alterskasse. Die Beiträge für Ihre private Renten- oder Lebensversicherung übernehmen dann wir für Sie.
Günstigere Risikoeinstufung als marktüblich
Auch wenn Sie als Landwirt, mitarbeitender Familienangehöriger oder Mitarbeiter überwiegend körperlich tätig sind, stufen wir Sie in eine günstigere Risikogruppe (Berufsgruppe 2) ein.
Keine abstrakte Verweisung
Die R+V-Versicherung verzichtet bei der Risikoeinstufung auf die abstrakte Verweisung. Das heißt, bei der Überprüfung der Berufsunfähigkeit kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte eine mit seinem Beruf vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte. Er erhält unabhängig davon seine Berufsunfähigkeits-Rente. Lediglich wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt eine andere vergleichbare Tätigkeit tatsächlich ausübt (konkrete Verweisung), entfällt sein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.