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Damit Ihr Einkommen auch im Ernstfall abgesichert ist.

Ertragsschadenversicherung (EVT)

Der Schutz vor finanziellen Einbußen bei größeren Tierbeständen

Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig. Wie schnell sind Sie jedoch indirekt von einer Seuche betroffen und z. B. mit einem Vermarktungsverbot belegt! Dann übernimmt die Ertragsschadenversicherung den finanziellen Ausfall.

Ihre Vorteile

  • Vermeidung finanzieller Engpässe durch Abschlagszahlungen schon während des Schadenereignisses
  • schnelle Hilfe und Beratung durch unsere Spezialisten
  • unser Know-how als größter Tierversicherer Deutschlands
  • Wahlmöglichkeit zwischen Mindestabsicherung und umfassender Deckung
  • Schaden-Hotline - rund um die Uhr 01802 336789*
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Unsere Leistungen

Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.

Ertragsschadenversicherung S (Mindestdeckung):

  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen

    Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Maul-Klauenseuche (MKS), Rindersalmonellose, Schweinepest, Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest).
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen

    Auch bei Unfällen im Tierbestand, beispielsweise durch Ausfall der Lüftungsanlagen, kommen wir für Ihre finanziellen Einbußen auf.
  • Entschädigung für Mehrkosten

    Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Mehrkosten durch:
    • die Wiederbeschaffung von Tieren.
    • Desinfektionskosten, Gesundheitsmanagement, Schutzmaßnahmen.
    • Untersuchungskosten, Labordiagnostik.
    • erhöhte Bestandsergänzung.
    • die Entsorgung toter Tiere.
    • die Vernichtung oder Sonderverwertung der erzeugten Milch und
    • die Sonderentsorgung auf Grund amtlicher Anordnung für Gülle, Festmist usw.
  • Entschädigung für Mindererlöse

    Wir erstatten die Ihnen entstehenden Mindererlöse durch:
    • die Verminderung oder den Wegfall von Verkaufserlösen für Verkaufsprodukte (Milch, Zucht- und Masttiere) infolge von Keulung und/oder der Lage in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet.
    • einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase.

Ertragsschadenversicherung N (umfassende Deckung):

  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen

    Wie bei der Ertragsschadenversicherung S übernehmen wir die finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Unfällen im Tierbestand.
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei übertragbaren Tierkrankheiten

    Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen auch z. B. bei Eutererkrankungen, Klauenerkrankungen, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans), Dysenterie und Kokzidien.
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl

    Die Ertragsschadenversicherung N zahlt auch dann, wenn Ihre Tiere gestohlen werden.
  • Entschädigung für Mehrkosten und Mindererlöse

    Auch in der Ertragsschadenversicherung N übernehmen wir entstehende Mehrkosten oder Mindererlöse, wie in der S-Deckung beschrieben.

So funktioniert`s:

  • Ermittlung anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten

    Im Schadenfall berücksichtigen wir alle Schadenpositionen korrekt und vollständig. Bei der Entschädigung wird lediglich der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
  • zwölf Monate Haftung

    Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haften wir volle zwölf Monate lang.
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Ergänzender Versicherungsschutz zur Ertragsschadenversicherung

Den Versicherungsumfang der Ertragsschadenversicherungen S und N können Sie flexibel erweitern. Damit schützen Sie sich zusätzlich vor Risiken wie:
  • Schäden infolge Salmonellen gemäß "Hühner-Salmonellen-Verordnung"
  • Schäden infolge BHV-1 (Bovine Herpesvirus Typ 1) im Rinderbereich
  • Schäden durch "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe", wie z. B. Dioxin, PCB, Mykotoxine (Schimmelpilze) und Schwermetalle (Blei, Cadmium)
Als weitere sinnvolle Ergänzung empfehlen wir Ihnen außerdem die landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung.
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Service-Hotlines

  • Service-Hotline - 01802 7858633*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
  • Schaden-Hotline - 01802 336789*

    Im Schadenfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung - schnell und zuverlässig.

Versicherungsbedingungen für die Ertragsschadensversicherung

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
R+V/VTV Bedingungsheft Agrar (PDF 2,5 MB)Informationen zum Dateiformat
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