Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.
Ertragsschadenversicherung S (Mindestdeckung):
Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen
Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Maul-Klauenseuche (MKS), Rindersalmonellose, Schweinepest, Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest).
Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen
Auch bei Unfällen im Tierbestand, beispielsweise durch Ausfall der Lüftungsanlagen, kommen wir für Ihre finanziellen Einbußen auf.
Entschädigung für Mehrkosten
Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Mehrkosten durch:
- die Wiederbeschaffung von Tieren.
- Desinfektionskosten, Gesundheitsmanagement, Schutzmaßnahmen.
- Untersuchungskosten, Labordiagnostik.
- erhöhte Bestandsergänzung.
- die Entsorgung toter Tiere.
- die Vernichtung oder Sonderverwertung der erzeugten Milch und
- die Sonderentsorgung auf Grund amtlicher Anordnung für Gülle, Festmist usw.
Entschädigung für Mindererlöse
Wir erstatten die Ihnen entstehenden Mindererlöse durch:
- die Verminderung oder den Wegfall von Verkaufserlösen für Verkaufsprodukte (Milch, Zucht- und Masttiere) infolge von Keulung und/oder der Lage in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet.
- einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase.
Ertragsschadenversicherung N (umfassende Deckung):
Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen
Wie bei der Ertragsschadenversicherung S übernehmen wir die finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Unfällen im Tierbestand.
Ausgleich des Ertragsausfalls bei übertragbaren Tierkrankheiten
Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen auch z. B. bei Eutererkrankungen, Klauenerkrankungen, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans), Dysenterie und Kokzidien.
Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl
Die Ertragsschadenversicherung N zahlt auch dann, wenn Ihre Tiere gestohlen werden.
Entschädigung für Mehrkosten und Mindererlöse
Auch in der Ertragsschadenversicherung N übernehmen wir entstehende Mehrkosten oder Mindererlöse, wie in der S-Deckung beschrieben.
So funktioniert`s:
Ermittlung anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten
Im Schadenfall berücksichtigen wir alle Schadenpositionen korrekt und vollständig. Bei der Entschädigung wird lediglich der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
zwölf Monate Haftung
Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haften wir volle zwölf Monate lang.