Ob Datenmissbrauch durch Internet-Hacker, Betrug, Urkundenfälschung oder Veruntreuung: Dritte können Unternehmen einen beträchtlichen Schaden zufügen. Mit der VermögensschutzPolice Mittelstand bieten wir kleinen und großen Unternehmen eine umfassende Absicherung des Firmenvermögens.
Die VermögensschutzPolice Mittelstand haftet für kriminelle Handlungen von:
- Dritten mit Bereicherungsabsicht durch
- rechtswidrigen Eingriff in die EDV und Telekommmunikationseinrichtung
- Identitätsdiebstahl und behördliche Beweissicherung
- Betrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung,
- Datenmanipulation über das Internet (Viren, Sabotage, Phishing, Datenspionage).
- beauftragten Unternehmen in den Räumlichkeiten des Betriebes, Online-Dienstleistern oder eigene Mitarbeiter durch
- Diebstahl,
- Betrug,
- Computermissbrauch,
- Unterschlagung, Veruntreuung
- Geheimnisverrat.
Diese Folgekosten sind in den Versicherungsschutz der VermögensschutzPolice mit eingeschlossen:
- die Schadenermittlung,
- die Rechtsverfolgung,
- Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs,
- für die Wiederherstellung von Software, Daten und Dateien
- die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Identitätsdiebstahl
So funktioniert die VermögensschutzPolice Mittelstand:
Absicherung weit über den Standard hinaus
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Rundum-Schutz vor den oft weitreichenden Folgen der zunehmenden Wirtschafts- und Internetkriminalität. Die Versicherungssumme kann bei jedem Schadenfall voll ausgeschöpft werden und wird nicht über mehrere Schadenfälle innerhalb eines Jahres verbraucht. Das gilt bis zu einem Jahresmaximum in Höhe der zweifachen Versicherungssumme.
Flexible Deckungskonzepte
Über die marktübliche Basisdeckung hinaus bieten wir für bestimmte Versicherungsfälle eine Premiumdeckung mit höherer Entschädigungsleistung an. Zudem kann in diesen Fällen der vorgegebene Selbstbehalt bis auf ein Drittel reduziert werden.
Durchgängiger Versicherungsschutz durch eine Rückwärts- und Vorwärtsdeckung
Bestand ein Vorvertrag bei einem anderen Versicherer, wird der Versicherungsschutz rückwirkend gewährt, d.h. die Rechte aus dem alten Vertrag werden übernommen.