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Kautionsversicherung

Für einen größeren Finanzierungsspielraum

Aufträge werden heute oft nur noch mit Sicherheitseinbehalten vergeben. Mit der R+V-Kautionsversicherung bleibt Ihnen dennoch wichtiger Handlungsspielraum erhalten - Sie sind nicht mehr abhängig von Bankbürgschaften, die Ihren Kreditrahmen schmälern.

Ihre Vorteile

  • Verbesserung der Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften
  • Entlastung der Bankkreditlinie und Vergrößerung des Finanzierungsspielraums durch den zusätzlichen Avalkredit der R+V.
  • Nutzung des größeren Finanzierungsspielraums für zusätzliche Investitionen.
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Unsere Leistungen

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums: Jede Bürgschaft wird voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet.

Mit der R+V-Kautionsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die R+V-Kautionsversicherung (KTV):

  • Maßgeschneiderte Lösungen

    Sie profitieren von maßgeschneiderten Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer.
  • Vereinbarung der Avalarten

    Sie vereinbaren die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von
    • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
    • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
    • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
    • An- und Vorauszahlungen
    • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
    • Forderungen aus Autobahnmaut
    • Rekultivierungsverpflichtungen
    • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
    • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
    • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
    • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
    • Erschließungsmaßnahmen
    • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
    • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    • Forderungen aus dem BSP System IATA
    • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
    • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
    • Dienstleistungsverträgen
    • Mitarbeiterbeteiligungen

Die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter (KTV-R):

  • Vorgabe bei Pauschalreisen

    Seit 1994 müssen Anbieter von Pauschalreisen (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen.
  • Nachweis über Absicherung

    Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.
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Animation zur R+V-Kreditversicherung

Abbildung: Virtuelles Büro
Das Thema Kreditversicherungen für Firmenkunden ist sehr komplex und erklärungsbedürftig. Mit einer innovativen Internet-Präsentation vermitteln wir, als einer der führenden Kreditversicherer, diese Thematik kurzweilig und anschaulich. In einer gelungenen Integration von Animation und Audio-Elementen werden die einzelnen Elemente der Kreditversicherung beschrieben und erklärt.

Treten Sie ein in unser virtuelles Büro und lassen Sie sich auf unterhaltsame Weise informieren.
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Online-Service: Das R+V-Kreditportal

Als R+V-Kautionsversicherungskunde haben Sie im Kreditportal der R+V die Möglichkeit, Standardavale direkt online zu buchen. Darüber hinaus erhalten Sie per Mausklick u. a. einen tagesaktuellen Überblick über alle ausgestellten und eingebuchten Avale (Obligoliste).
Interessiert? Sie erreichen uns unter: www.kredit.ruv.de Dort findensie auch eine Demoversion, die Ihnen zunächst noch einmal die Funktionen unseres Kreditportals erklären.
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Service-Hotline

  • Service-Hotline - 0611 533-9519

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

Versicherungsbedingungen für die Kautionsversicherung

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Allgemeine Bedingungen zur R+V-Kautionsversicherung für Unternehmen (PDF 162,5 KB)Informationen zum Dateiformat
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