Avale engen Ihren Finanzierungsspielraum ein
Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.
Unsere Lösung
Mit der Kautionsversicherung haben sie zum Beispiel die Möglichkeit Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Je nach Absicherungsbedarf bieten wir entsprechende Lösungen an:
R+V-Kautionsversicherung (KTV)
Diese bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer. Ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten können Sie die notwendigen Avalarten vereinbaren.
Hier eine Auswahl der zahlreichen Avalarten zur Absicherung von:
- Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
- Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
- Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
- An- und Vorauszahlungen
- Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
- Warenlieferungen
- Forderungen aus Mineralöllieferungen
- Rekultivierungsverpflichtungen
- Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
- Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
- Erschließungsmaßnahmen
- Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
- Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
- Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Forderungen aus dem BSP System IATA
- Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
- Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
- Dienstleistungsverträgen
- Mitarbeiterbeteiligungen
Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter (KTV-R)
Anbieter von Pauschalreisen müssen seit 1994 (gemäß
§ 651k
BGB) ihren Kunden gegenüber die Absicherung des gezahlten Reisepreises, für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.
Unser
Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ihre Vorteile
- Liquiditätsverbesserung
Durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften verbessern Sie Ihre Liquidität.
- erweiterter Finanzierungsspielraum
Durch den zusätzlichen Kredit außerhalb der Bankkreditlinie wird diese entlastet und der Finanzierungsspielraum größer.
- Service-Hotline - 0611 533-9519
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
Handeln Sie jetzt!
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser
Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Weitere Informationen
- R+V-Kreditportal der direkte Weg zum Aval
Als R+V-Kautionsversicherungskunde haben Sie im Kreditportal der R+V die Möglichkeit, Standardavale direkt zu buchen. Darüber hinaus erhalten Sie per Mausklick u.a. einen tagesaktuellen Überblick über alle ausgestellten und eingebuchten Avale (Obligoliste). Interessiert? Dann erreichen Sie uns unter der Internet-Adresse www.kredit.ruv.de (Link auf das Kreditportal
www.kredit.ruv.de). Dort finden Sie auch einige Demo-Seiten, die Ihnen zunächst noch einmal die Funktionen unseres Kreditportals näher erklären.
- In unserem Internetauftritt im Ratgeber Unternehmen finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Sicherheit und Vorsorge.