Mit der R+V-Kfz-FlottenPolice behalten Sie den Überblick und versichern Ihren Fuhrpark besonders günstig.
Der einheitliche Beitragssatz für Ihre Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks werden in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung, abhängig von Ihrem bisherigen Schadenverlauf, mit einem einheitlichen Beitragssatz eingestuft. Je besser der Schadensverlauf Ihres gesamten Fuhrparks ist, desto eher erreichen Sie den günstigsten Beitragssatz von 30 % - nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks. Neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls mit dem einheitlichen Beitragssatz eingestuft.
Die Kfz-FlottenPolice bietet Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen und optionalen Versicherungsvarianten. Die Leistungen hängen von der gewählten Versicherungsvariante ab:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor privatrechtlichen Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Darüber hinaus ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Umweltschadensversicherung enthalten, die Sie vor den Folgen eines Umweltschadens schützt, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz gegen Sie erhoben werden.
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen entstanden sind. Durch die Teilkasko ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen:
- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden,
- durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 EUR.
Kfz-Vollkaskoversicherung
weitreichender Versicherungsschutz
Sie profitieren bei der Kfz-Vollkaskoversicherung von allen Teilkaskoleistungen und erhalten Versicherungsschutz auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden und mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus).
Schutz bei Fährüberfahrten
Ihr Fahrzeug ist auch bei dem Transport auf einer Fähre abgesichert für den Fall, dass das Schiff in Seenot gerät und das Fahrzeug dadurch untergeht, über Bord gespült wird oder geopfert werden muss.