Mit der Berufshaftpflichtversicherung kommen Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Absicherung von Haftungsrisiken nach.
Aber auch als gerichtlich bestellter Treuhänder, wie zum Beispiel als Betreuer oder Nachlassverwalter, müssen Sie fremde Vermögensinteressen wahren und können ebenfalls für Pflichtverletzungen belangt werden.
Sie sind in einem anderen Feld freiberuflich tätig? Auch dann sind Sie mit der Berufshaftpflichtversicherung bestens abgesichert.
Ansprüche erstatten oder abwehren - wir übernehmen das
- Werden im Falle eines Vermögensschadens Forderungen an Ihr Unternehmen gestellt, prüfen wir, ob sie berechtigt sind.
- Sind Sie verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Stellen wir fest, dass Ansprüche überhöht oder unberechtigt sind, wehren wir sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Dabei tragen wir die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten.