Die AGG-Police schützt Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Haftungsrisiken, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderen Gesetzen ergeben. Damit sind Diskriminierungsansprüche von Bewerbern und Beschäftigten durch die AGG-Police genauso abgedeckt, wie die von Dritten im alltäglichen Geschäft.
weltweiter Schutz für alle Mitarbeiter
Über Ihre AGG-Police sind alle Betriebsangehörigen, inklusive Leiharbeiter, mitversichert. Dieser Schutz gilt grundsätzlich weltweit. Eine Ausnahme bilden einige common-law-Länder.
Rechtsschutz inklusive
Kommt es wegen eines Diskriminierungsvorwurfs zum Rechtsstreit, tragen wir die Kosten für Anwalt, Gericht, etc. Übrigens auch dann, wenn es sich um Widerrufs- bzw. Unterlassungsklagen oder ein Strafverfahren handelt.
vergangene Verstöße und zukünftige Forderungen sind mit abgedeckt
Werden Ihnen nach Vertragsbeginn erstmals Verstöße aus der Zeit vor Versicherungsabschluss vorgeworfen, sind diese mit der AGG-Police ebenfalls abgesichert. Auch nach Ablauf Ihres Vertrages können Sie für drei weitere Jahre Schadensersatzansprüche nachmelden, die auf Pflichtverletzungen während der Vertragszeit beruhen.