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Pensionszusage

Rückdeckungsversicherung

Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende.

Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden. Deshalb eignet sie sich insbesondere für die Versorgung Ihrer Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.

Ihre Vorteile

Rating-Plakette Focus Money (Ausgabe 5/2012)
 
  • attraktive Steuervorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Einsparung von Lohnnebenkosten möglich
  • Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter + Imagegewinn für das Unternehmen
  • Kombination mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung möglich
  • positive Bewertungen der R+V Lebensversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
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So funktioniert die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige. Das bedeutet: Als Arbeitgeber können Sie sich verpflichten, Ihrem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen. Für die Pensionszusage müssen Sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz Ihres Unternehmens bilden.

Wir empfehlen Ihnen, die versprochenen Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. So bauen Sie Kapital für die Altersversorgung Ihres Mitarbeiters auf, um Ihr Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Darüber hinaus werden mit der Pensionszusage ggf. verbundene Risiken, wie vorzeitig fällig werdende Auszahlungen, z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit, abgedeckt. Die Absicherung der Pensionsrückstellungen durch die Rückdeckungsversicherung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.

So funktioniert die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
 
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Gute Gründe für die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung bietet Ihnen:

  • Steuervorteile

    Rückstellungen mildern das steuerrelevante Betriebsergebnis. Zudem können Sie Ihre Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.
  • Auslagerung von Risiken

    Um Ihr Leistungsversprechen erfüllen zu können, benötigen Sie zum gegebenen Zeitpunkt entsprechendes Kapital. Durch eine Rückdeckungsversicherung sichert Ihr Unternehmen unternehmensfremde Risiken, wie z. B. Tod oder Berufsunfähigkeit ab.
  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten

    Die Leistungen der Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten. So ist z. B. die Leistungshöhe frei vereinbar. Zudem können Sie festlegen, ob Sie allen Arbeitnehmern oder nur einzelnen Zielgruppen eine Pensionszusage erteilen. Die Pensionszusage lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung gut mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
  • Flexibilität bei der Finanzierung

    Die Pensionszusage kann entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung - bei der Pensionszusage auch bekannt unter Deferred Compensation) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
  • Einsparung von Lohnnebenkosten

    Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts für die Altersversorgung zurückgelegt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten

    Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.
  • Positionierung als attraktiver Arbeitgeber

    Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
  • Imagegewinn für Ihr Unternehmen

    Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • sichere betriebliche Zusatzrente

    Bei Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung.
  • Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase

    Die Beiträge sind für Ihre Mitarbeiter in voller Höhe (keine Beitragshöchstgrenze) steuerfrei und - jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2012: 2.688 EUR.
  • Steuervorteile in der Rentenzeit

    Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.
  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich

    Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.
  • gute Kombinationsmöglichkeiten

    Die rückgedeckte Pensionszusage kann mit einer Versorgung in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse ergänzt werden.
  • Erhalt der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

    Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche erhalten.
  • Schutz vor Insolvenz

    Für den Fall der Insolvenz sind die Versorgungsansprüche Ihres Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.
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Informationen zur Entgeltumwandlung

Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.

Informationen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen müssen erstmals für in 2010 beginnende Geschäftsjahre das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für die Erstellung ihrer Handelsbilanz anwenden. Dies hat Auswirkungen...

BilMoG - Was bedeutet das?

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt zahlreiche Bilanzen aus dem Gleichgewicht. Angestrebt ist ein realitätsgerechter Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Handelsbilanz der Unternehmen und damit eine Angleichung an international übliche Rechnungslegungsstandards. Betroffen von den neuen Regelungen sind aber insbesondere Unternehmen, die für Pensionsverpflichtungen ihrer Mitarbeiter Rückstellungen (Pensionsrückstellungen) gebildet haben, also auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Abbildung: Handelsbilanz vor dem BilMog

Was ändert sich in der betrieblichen Altersversorgung?

BilMoG will Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung möglichst realitätsnah bewerten. Das bedeutet: Unternehmen müssen zukünftig für die Berechnung ihrer Pensionsrückstellungen einen von der Bundesbank monatlich ermittelten Marktzinssatz anwenden - und nicht mehr den bisherigen Zinssatz von 6%. Aktuell liegt der Zinssatz der Bundesbank bei 5,16% - also deutlich niedriger. Zusätzlich sind absehbare Rentenanpassungen, Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Das BilMoG kann somit eine deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz verursachen.
Abbildung: Handelsbilanz nach dem BilMog

Was bedeutet das für Unternehmen?

Vielen betroffenen Unternehmen sind die Auswirkungen des BilMoG auf ihre Bilanz nicht bewusst. Handeln diese Unternehmen nicht, können die Neuerungen des BilMoG schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:
  • Verschlechterung der Eigenkapitalquote
  • Schmälerung der Gewinnausschüttung
  • negative Auswirkungen bei der Bonitätsbewertung
  • Erschwerungen bei der Kreditvergabe
Im schlimmsten Fall führen die Erhöhungen der Pensionsrückstellungen sogar zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft und können zum Beispiel bei Veräußerung des Betriebs zu einem echten Hindernis werden.


Was ist zu tun?

Das durch BilMoG entstandene Ungleichgewicht der Bilanz sollten Unternehmen wieder ausgleichen. Mit der richtigen Lösung bietet das BilMoG betroffenen Unternehmen sogar wichtige Vorteile!

Variante A:
Durch die Absicherung der Pensionsverpflichtungen mit verpfändeten Rückdeckungsversicherungen der R+V kann ein "Gegengewicht" zu den erhöhten Pensionsrückstellungen geschaffen werden. Durch das neue Saldierungsgebot führt dies gleichzeitig zu einer Verkürzung der Bilanz und weiteren Vorteilen:
  • Ausgleich und Verkürzung der Handelsbilanz
  • Verbesserung von Bilanzkennzahlen
  • günstigeres Rating bei der Kreditvergabe
Variante B:
Auch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf die R+V Unterstützungskasse und/ oder den R+V Pensionsfonds kann die Handelsbilanz wieder ins Gleichgewicht bringen. Und Unternehmen profitieren von attraktiven Vorteilen:
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote, dadurch besseres Rating bei der Kreditvergabe
  • Kostensenkung durch externe Verwaltung
  • Sicherstellung ausreichender Liquidität für fällige Versorgungsleistungen
  • professionelles Kapitalanlagemanagement
  • Realisierung steuerlicher Vorteile
Abbildung: Handelsbilanz nach Auslagerung der Pensionsverpflichtungen

Service-Hotline

Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 01802 7853236*

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

Positive Bewertungen für die Zukunftsvorsorge der R+V

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