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Mit besten Aussichten - Pensionsrückstellungen auslagern

Kombinationsmodell

Es gibt gute Gründe für die Auslagerung Ihrer Pensionsverpflichtungen

Für Betriebe, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung bieten, ist die Pensionszusage ein weit verbreiteter Durchführungsweg. Pensionszusagen verringern nicht nur die Versorgungslücken der Arbeitnehmer im Alter, sondern helfen Ihrem Unternehmen durch die Bildung von Rückstellungen auch Steuern zu sparen. Doch reichen die Rückstellungen in den meisten Fällen nicht aus, um auch die weiter steigende Lebenserwartung abzudecken. Gleiches gilt für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko. Dies kann im Einzelfall zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen. Mit Blick auf Basel II, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und internationale Bilanzierungsstandards belasten Pensionsrückstellungen zunehmend die Bilanz.

Ihre Vorteile

  • Auslagerung betriebsfremder Risiken
  • Bilanzoptimierung
  • Steuervorteile
  • Hohe Flexibilität
  • Erleichterung der Unternehmensnachfolge bzw. eines Unternehmensverkaufs
  • Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten

So funktioniert das Kombinationsmodell

Für die Auslagerung werden die Pensionsverpflichtungen in drei Kategorien unterteilt:
  • Bereits erdiente Anwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiter werden in einem Einmalbeitrag in den chancenorientiert oder konservativ (versicherungsförmig) ausgestalteten Pensionsfonds übertragen, während
  • noch zu erdienende Anwartschaften aktiver Mitarbeiter in die rückgedeckte Unterstützungskasse (VGU) ausgelagert werden.
  • Auch die Leistungen gegenüber den heutigen Rentenbeziehern können per Einmalbeitrag komplett auf die Unterstützungskasse (VGU) oder den Pensionsfonds übertragen werden.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein auf Ihre individuelle Situation abgestimmtes Angebot.

Gute Gründe für das Kombinationsmodell

Das Kombinationsmodell der R+V bietet Ihnen eine steueroptimierte Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sowie die damit verbundene Administration und entlastet so Ihre Bilanz - und dies steuerneutral für Ihre Versorgungsberechtigten.

Die Auslagerung (d. h. Übertragung der Pensionsverpflichtungen) erfolgt auf
  • die rückgedeckte Unterstützungskasse der R+V Lebensversicherung AG, die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e. V. und
  • die R+V Gruppenpensionsfonds AG.
Mit dem R+V-Kombinationsmodell können Sie von einer verbesserten Unternehmensbewertung profitieren. Eine sinkende Fremdkapitalquote und bessere Ratingergebnisse erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens - auch bei einer eventuellen Nachfolgeregelung. Egal ob durch Übergabe an die nächste Generation oder Verkauf des Unternehmens.

  • Auslagerung betriebsfremder Risiken
    Die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität, Tod) werden aus dem Unternehmen ausgelagert und abgesichert.
  • Bilanzoptimierung
    Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen entlastet die Bilanz.
  • Steuervorteile
    Durch die Kombination von zwei Durchführungswegen (R+V-Gruppenpensionsfonds und R+V-Unterstützungskasse) werden die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt:
    • Sie als Unternehmer können die Beiträge und Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen und so gewinnmindernd veranschlagen.
    • Für Ihre Arbeitnehmer ist die Übertragung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Hohe Flexibilität
    Die Ausfinanzierung ist flexibel gestaltbar in Bezug auf die Art der Anlage und den Einschluss biometrischer Risiken. Die Anlage der Mittel für die Altersversorgung kann im Pensionsfonds konservativ aber auch chancenorientiert mit unterschiedlichen Zielverzinsungen ausgestaltet werden.
  • Erleichterung der Unternehmensnachfolge bzw. eines Unternehmensverkaufs
    Nachfolgende Unternehmensgenerationen bzw. Verkaufsverhandlungen werden mit heutigen Zusagen nicht belastet.
  • Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten
    Die Bemessungsgrundlage für den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) beträgt beim Pensionsfonds nur 20 % einer vergleichbaren Pensionszusage.

Positive Bewertungen für die Zukunftsvorsorge der R+V

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