Das
Kombinationsmodell der R+V bietet Ihnen eine steueroptimierte Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sowie die damit verbundene Administration und entlastet so Ihre Bilanz - und dies steuerneutral für Ihre Versorgungsberechtigten.
Die Auslagerung (d. h. Übertragung der Pensionsverpflichtungen) erfolgt auf
- die rückgedeckte Unterstützungskasse der R+V Lebensversicherung AG, die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e. V. und
- die R+V Gruppenpensionsfonds AG.
Mit dem R+V-Kombinationsmodell können Sie von einer verbesserten Unternehmensbewertung profitieren. Eine sinkende Fremdkapitalquote und bessere Ratingergebnisse erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens - auch bei einer eventuellen Nachfolgeregelung. Egal ob durch Übergabe an die nächste Generation oder Verkauf des Unternehmens.
- Auslagerung betriebsfremder Risiken
Die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität, Tod) werden aus dem Unternehmen ausgelagert und abgesichert.
- Bilanzoptimierung
Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen entlastet die Bilanz.
- Steuervorteile
Durch die Kombination von zwei Durchführungswegen (R+V-Gruppenpensionsfonds und R+V-Unterstützungskasse) werden die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt:
- Sie als Unternehmer können die Beiträge und Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen und so gewinnmindernd veranschlagen.
- Für Ihre Arbeitnehmer ist die Übertragung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
- Hohe Flexibilität
Die Ausfinanzierung ist flexibel gestaltbar in Bezug auf die Art der Anlage und den Einschluss biometrischer Risiken. Die Anlage der Mittel für die Altersversorgung kann im Pensionsfonds konservativ aber auch chancenorientiert mit unterschiedlichen Zielverzinsungen ausgestaltet werden.
- Erleichterung der Unternehmensnachfolge bzw. eines Unternehmensverkaufs
Nachfolgende Unternehmensgenerationen bzw. Verkaufsverhandlungen werden mit heutigen Zusagen nicht belastet.
- Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten
Die Bemessungsgrundlage für den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) beträgt beim Pensionsfonds nur 20 % einer vergleichbaren Pensionszusage.