Versicherungsumfang
Gutverdienende haben einen höheren Versorgungsbedarf
Mitarbeiter, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, haben in der Regel größere Versorgungslücken im Alter, denn ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden nur für Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet. Wenn sie ihren erreichten Lebensstandard auch im Alter beibehalten möchten, müssen sie zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen.
Unsere Lösung
Die Pensionszusage stellt einen besonders flexiblen Weg der betrieblichen Altersversorgung dar, da die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden kann. Deshalb ist die Pensionszusage insbesondere für die Versorgung Ihrer Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter geeignet.
Die Funktionsweise der rückgedeckten Pensionszusage:
Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber kann sich verpflichten,
z. B. bei Erreichen des Rentenalters oder bei Tod des Arbeitnehmers, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen.
Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Aus Unternehmenssicht sind mit der Pensionszusage betriebsfremde Risiken verbunden, die Sie jedoch durch eine
R+V-Rückdeckungsversicherung (rückgedeckte Pensionszusage) auslagern können. Durch die
R+V-Rückdeckungsversicherung wird die Altersversorgung bereits in der Anwartschaft aufgebaut. Zugleich wird das Risiko abgesichert, dass Auszahlungen früher als erwartet fällig werden (
z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit).
Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.
Die Pensionszusage kann entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter oder von Ihnen beiden gemeinsam finanziert werden. Bei der Entgeltumwandlung (bei der Pensionszusage auch bekannt unter: deferred compensation, aufgeschobene Vergütung) vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass ein Teil seines Gehalts für die Versorgung im Alter zurückgelegt wird.
Die Kernleistungen und Möglichkeiten der rückgedeckten Pensionszusage:
- Ihr Arbeitnehmer erhält eine Altersrente oder Alterskapital.
- Neben der Altersversorgung kann auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sowie eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden. Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Ebenso ist die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, um Einkommensverluste auszugleichen. Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente wird im Todesfall eine lebenslange Rente an die vom Arbeitnehmer ausgewählten Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche erhalten. Für den Fall der Insolvenz sind die Versorgungsansprüche des Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.
- Die rückgedeckte Pensionszusage kann mit einer Versorgung in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse ergänzt werden.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser
Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein auf Ihre individuelle Situatíon abgestimmtes Angebot.
Ihre Vorteile
- Steuervorteile
Die Beiträge des Arbeitgebers zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge zur Pensionszusage einkommensteuerfrei.
- Auslagerung betriebsfremder Risiken
Mit einer Rückdeckungsversicherung werden betriebsfremde Risiken ausgelagert. Auszahlungen, die z. B. durch Todesfall vorzeitig fällig werden, sind damit abgesichert.
- Einfach und flexibel
Die Leistungen der Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten. So ist z. B. die Leistungshöhe frei vereinbar. Die Pensionszusage lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung gut mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
- Positive Pressestimmen
Die R+V ist ein zuverlässiger und kapitalstarker Partner. Auf Basis der Geschäftsberichte der Jahre 2004 bis 2008 untersuchte das Analysehaus Morgen & Morgen Finanzkraft, wirtschaftlichen Erfolg und die Kostensituation. R+V erhielt die Bestnote "5 Sterne" im Morgen & Morgen-Unternehmensrating (Capital, Ausgabe 11/2009).
- Service-Hotline - 01802 7853236*
(0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich. )
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
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