Versicherungsumfang
Die betriebliche Altersversorgung wird vom Mittelstand noch selten genutzt
In vielen Großunternehmen ist die Betriebsrente längst selbstverständlich. Im Mittelstand herrscht dagegen noch Nachholbedarf. Viele mittelständische Arbeitgeber wissen nicht, dass ihre Mitarbeiter ein gesetzliches Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung haben.
Unsere Lösung
Die
Pensionskasse der
R+V ist maßgeschneidert für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber einen unkomplizierten, sicheren, verwaltungsarmen und auch steuerlich attraktiven Weg der betrieblichen Altersversorgung. Und Ihre Mitarbeiter können sich auf eine sichere Zusatzrente im Alter freuen.
Die Funktionsweise der Pensionskasse:
Die Pensionskasse der
R+V, die
R+V Pensionskasse
AG, ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.
Die Kernleistungen und Möglichkeiten der Pensionskasse:
- Ab dem 65. Lebensjahr hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann aber auch um bis zu fünf Jahre vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Auf Wunsch ist auch eine Kapitalauszahlung möglich.
- Neben der Altersversorgung kann Ihr Arbeitnehmer auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und/oder Hinterbliebenenversorgung einschließen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Ebenso ist die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, um Einkommensverluste auszugleichen. Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente wird im Todesfall eine Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Betrieb aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm die Pensionsversicherung übertragen. Der Arbeitnehmer kann sie dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser
Ansprechpartner vor Ort erstellt Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag.
Ihre Vorteile
- Einfach, sicher und unbürokratisch
Die Pensionskasse ist eine einfache, sichere und verwaltungsarme Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie können ohne viel Papierkram den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung erfüllen.
- Steuervorteile
Sie sparen Steuern und Lohnnebenkosten. Die Beiträge an die Pensionskasse sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
- Positive Pressestimmen
Die R+V ist ein zuverlässiger und kapitalstarker Partner. Auf Basis der Geschäftsberichte der Jahre 2004 bis 2008 untersuchte das Analysehaus Morgen & Morgen Finanzkraft, wirtschaftlichen Erfolg und die Kostensituation. R+V erhielt die Bestnote "5 Sterne" im Morgen & Morgen-Unternehmensrating (Capital, Ausgabe 11/2009).
- Service-Hotline - 01802 787527*
(0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich. )
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
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Weitere Informationen
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