Versicherungsumfang
Neue Wege, neue Chancen
Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Ihre Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.
Unsere Lösung
Der
R+V-Pensionsfonds zeichnet sich durch seine flexibel zu vereinbarenden Leistungen und besonders großen Freiräume bei der Anlagestrategie aus. Ihre Mitarbeiter können beim Pensionsfonds stärker als bei anderen Durchführungswegen selbst bestimmen, ob sie bereit sind, für höhere Ertragschancen entsprechende Risiken einzugehen. Sie haben die freie Wahl der Anlagestrategie, von konservativ bis chancenorientiert.
Ein Pensionsplan mit Mindestleistungen sichert Ihren Mitarbeitern in jedem Fall, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen. Die Rentenhöhe wird zum Zeitpunkt des Rentenbeginns garantiert.
Die Funktionsweise des Pensionsfonds:
Der Pensionsfonds der
R+V, die
R+V Pensionsfonds
AG, ist eine vom Betrieb unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt.
Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an den Pensionsfonds. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.
Die Kernleistungen und Möglichkeiten des Pensionsfonds:
- Ab dem vertraglichen Rentenbeginn hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann bis auf das 60. Lebensjahr vorgezogen werden. Der Rentenbeginn kann auch bis auf das 70. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn Ihr Arbeitnehmer seine Rente nicht zum vereinbarten Altersrentenbeginn in Anspruch nehmen möchte.
- Neben der Altersversorgung kann Ihr Arbeitnehmer auch eine Hinterbliebenenversorgung einschließen.
- Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Betrieb aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm der Pensionsplan übertragen. Der Arbeitnehmer kann ihn dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser
Ansprechpartner vor Ort erstellt Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag.
Ihre Vorteile
- Einfach, sicher und unbürokratisch
Der Pensionsfonds ist eine einfache, sichere und verwaltungsarme Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie können ohne viel Papierkram den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung erfüllen.
- Steuervorteile
Sie sparen Steuern und Lohnnebenkosten. Die Beiträge an den Pensionsfonds sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
- Positive Pressestimmen
Die R+V ist ein zuverlässiger und kapitalstarker Partner. Auf Basis der Geschäftsberichte der Jahre 2004 bis 2008 untersuchte das Analysehaus Morgen & Morgen Finanzkraft, wirtschaftlichen Erfolg und die Kostensituation. R+V erhielt die Bestnote "5 Sterne" im Morgen & Morgen-Unternehmensrating (Capital, Ausgabe 11/2009).
- Service-Hotline - 01802 7853236*
(0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich. )
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
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