Heute und morgen als Unternehmer profitieren

Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) mit Garantie

 

Versicherungsumfang

Herausforderungen in Chancen verwandeln

Wirtschafts- und Arbeitswelt verändern sich, die demografische Entwicklung stellt die bisherige Struktur der Sozialsysteme in Frage, die Anforderungen des Einzelnen an ein erfülltes Leben ändern sich. In dieser Situation wächst der Bedarf an flexiblen Lebensarbeitszeitmodellen, die helfen, den vorzeitigen Ruhestand und individuelle Freistellungsphasen zu ermöglichen.

Unsere Lösung

Das Lebensarbeitszeitkonto mit Garantie funktioniert nach dem Prinzip: "Heute ansparen und bei Bedarf flexibel sein."

Auf das Lebensarbeitszeitkonto können sowohl Arbeitsstunden als auch Teile von Lohn oder Gehalt fließen. Typische Wertguthaben resultieren aus
  • Überstunden oder der Vergütung der Überstunden,
  • Urlaubstagen,
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld,
  • Tantiemen,
  • Zuschüssen des Arbeitgebers,
  • Gehaltsbestandteilen.
Die aufgeführten Einbringungsmittel werden auf einem Konto einheitlich in Geldbeträgen geführt und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Freizeit umgewandelt werden, um zum Beispiel den vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen oder individuelle Freistellungszeiten zu finanzieren. Dies ermöglicht eine Fortzahlung des regulären Gehaltes trotz reduzierter Arbeitszeit oder Freistellung.

Zur Finanzierung des Lebensarbeitszeitkontos wird das angesparte Wertguthaben in einer speziellen und äußerst flexiblen Lebensversicherung angelegt. Dadurch wird die Beitragsgarantie sichergestellt und Sie profitieren von einer zusätzlichen Verzinsung.
So funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto mit Garantie:
  • Zunächst klären wir gemeinsam mit den Unternehmen ab, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Bausteine des Lebensarbeitszeitkontos vor diesem Hintergrund empfehlenswert sind (Vorruhestand, individuelle Freistellungszeiten).

  • Ist die Entscheidung für eine Lösung gefallen, wird ein Rahmenvertrag geschlossen, und die Detailplanung kann beginnen:
    Wir richten dem Arbeitgeber so genannte "Lebensarbeitszeitkonten" für dessen Mitarbeiter ein, die dort Wertguthaben in Form von Zeit- und/oder Geldbestandteilen einbringen und ansammeln können.

  • Das angesparte Wertguthaben wird ertragsbringend in eine rückgedeckte Lebensversicherung angelegt. Durch eine Verpfändung dieser Anlage werden die LAZ-Konten auch für den Insolvenzfall abgesichert.

  • Für jeden Arbeitnehmer wird ein Einzelvertrag geführt. Wie viel Geld er dort einbringen will, kann er von Jahr zu Jahr selbst bestimmen.

  • In einer Betriebsvereinbarung werden die Möglichkeiten und Voraussetzungen festgelegt, die für eine Freistellung erforderlich sind, ebenso wie die Häufigkeit der möglichen Freistellungen.

  • Je nach vereinbarter Bedarfssituation, können sowohl der Arbeitgeber als auch seine Mitarbeiter das Wertguthaben für eine Freistellung des Arbeitnehmers abrufen.

  • Beide profitieren davon, dass bei der Lebensversicherungsvariante die Beiträge zunächst steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Besteuerung und Beitragszahlung für die Sozialversicherungsbeiträge erfolgt nachgelagert.

Ihre Vorteile


Vorteile für den Arbeitgeber:
  • Komplettlösung inklusive aller Verwaltungsaufgaben, dadurch kostengünstiges Produkt

  • flexibles Instrument zur Verwendung von Überstunden

  • Bindung und Motivation von Mitarbeitern

  • steuerliche Vorteile: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen. Denn die Wertguthaben in Geld- oder Zeitbestandteilen werden auf das Lebensarbeitszeitkonto steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt. Die Abgabenbelastung erfolgt nachgelagert und erst bei Auszahlung.

Vorteile für den Mitarbeiter:
  • flexible Lebensplanung ohne finanzielle Einbußen wird möglich

  • zusätzliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung

  • Liquiditätspolster für Notsituationen

  • Rückdeckung und somit Insolvenzfallabsicherung für LAZ-Konten mit Lebensversicherungen

  • steuerliche Vorteile

  • hohe Gesamtverzinsung durch Überschussbeteiligung

  • volle Vererbbarkeit

  • Verfügbarkeit der angesammelten Mittel auch vor Erreichen des 60. Lebensjahres

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Weitere Informationen

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Letzte Änderung: 17.09.2009
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