Endlich volljährig - was ändert sich?
Nach §2
BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das bedeutet, dass man nun alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Alle rechtlichen Beschränkungen, die für Minderjährige gegolten haben, entfallen. Die Eltern sind nun nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Damit endet auch die elterliche Sorge, die Personen- und Vermögenssorge. Und sonst? Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Geschäftsfähigkeit
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs ist man voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man ab jetzt selbst Miet-, Kauf oder Kreditverträge abschließen darf. Alle sich daraus ergebenden Verpflichten müssen allerdings auch selbst erfüllt werden können. Auch seine Geldgeschäfte kann man jetzt selbst regeln und ein eigenes Konto eröffnen.
- Strafmündigkeit
Als Volljähriger ist man voll strafmündig, d.h. man kann als Erwachsener verurteilt werden. Vor Gericht gilt man allerdings noch bis zum 21. Lebensjahr als Heranwachsender. Das bedeutet, je nach Art und Schwere der Straftat kann das Gericht entscheiden, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
- Schadensersatzpflicht
Für alle angerichteten Schäden ist man nun selbst verantwortlich und kann dafür zivilrechtlich belangt werden. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter (selbstverständlich nicht bei Schäden, die man absichtlich verursacht hat).
- Führerschein
Auch alleine Autofahren darf man erst ab 18. Zwar gibt es inzwischen bundesweit die Möglichkeit mit 17 Jahren den Führerschein zum machen, Autofahren darf man dann aber immer nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Übrigens: Für das eigene Auto muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sonst wird der Wagen gar nicht erst zugelassen.
Motorradfahren ist in Deutschland erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Der Führerschein der Klasse A gilt zunächst auch nur begrenzt. In den ersten zwei Jahren darf man nur Krafträder mit bis zu 25 KW Leistung fahren. Nach zwei Jahren kann man dann die unbegrenzte Fahrerlaubnis in dieser Klasse beantragen.
- Wahlrecht
Mit der Volljährigkeit erlangt man das aktive und passive Wahlrecht. Von jetzt ab kann man selbst wählen oder auch selbst gewählt werden, z.B. in den Stadtrat, aber auch in den Landtag oder Bundestag.
- Wehr- oder Zivildienst
Alle männlichen deutschen Staatsangehörigen unterliegen mit der Volljährigkeit der Wehrpflicht. Sie werden zur Ableistung des Grundwehrdiensts bei der Bundeswehr herangezogen. Allerdings kann man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern. Statt zur Bundeswehr zu gehen, muss man dann bei einer sozialen Einrichtung den Zivildienst ableisten.
Seit 2000 können auch Frauen freiwillig den Grundwehrdienst ableisten. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass der Bedarf an neuen Rekruten geringer als die Anzahl der Wehrpflichtigen war.
- Arbeitszeiten
Für Volljährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes nicht mehr. Ab jetzt darf man mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen, sowie Schicht- und Akkordarbeit sind nun erlaubt.
- Jugendschutz
Wenn man volljährig ist, entfallen alle Beschränkungen durch das Jugendschutzgesetz. Nun kann man abends so lange ausgehen wie man will. Auch der Erwerb oder Konsum von hochprozentigem Alkohol und Tabakwaren ist jetzt erlaubt.
- Heiraten
Sind beide Partner volljährig, ist eine Heirat ohne Zustimmung des Familiengerichts möglich. Ist ein Partner noch minderjährig, muss das Familiengericht der Heirat zustimmen.
- Eigene Wohnung
Volljährige können über ihren Wohnsitz frei bestimmen - also auch von zu Hause ausziehen.
J. Ollenik, aktualisiert Januar 2010