Rente  -  R+V-RiesterRente

RiesterRente

 

Versicherungsumfang

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung

Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der so genannten "Riester-Förderung" über Zulagen und Steuervorteile.

Unsere Lösung

Die "zertifizierte" RiesterRente der R+V ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente und das bereits bei Vertragsbeginn.
Die "Riester-Rente" ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern, niedrigere Einkommensgruppen sowie junge Leute profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.

Auch für geringfügig Beschäftigte ist eine RiesterRente im Rahmen der so genannten "minijobrente" möglich.
So funktioniert die RiesterRente:
  • Staatliche Förderung
    Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus) sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag von 60 EUR anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen.
  • Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
    Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
  • Überschussbeteiligung
    Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen
    Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
  • Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen
    Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.
  • Flexible Verwendung des Vorsorgekapitals für Rente und Wohnen
    Bauen Sie mit Hilfe des Staates Ihr sicheres Vorsorgekapital auf. Oder nutzen Sie die Riesterförderung für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie bleiben jederzeit flexibel durch die Wahl zwischen Rente oder Wohnförderung.
Mit unserem Förderrechner können Sie unverbindlich Ihren Eigenbeitrag und die staatliche Förderung berechnen.

Die RiesterRente der R+V erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner vor Ort.
Ansprechpartnersuche
 

Ihre Vorteile

  • Sicherheit von Beginn an
    Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente.

  • Attraktive staatliche Förderung
    Sie sichern sich die staatlichen Zulagen und Steuervorteile (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig).

  • Bis zu 150 % Beitragsgarantie
    Wir garantieren Ihnen bis zu 150 % der gezahlten Beiträge bei Rentenbeginn. Hinzu kommt noch eine Rente aus der Überschussbeteiligung.

  • "Hartz-IV-geschützt"
    Das Vermögen der RiesterRente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

  • Keine Gesundheitsprüfung
    Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

  • Positive Pressestimmen
    Die unabhängige Ratingagentur Franke & Bornberg hat dem zum 1. Juli 2010 neu eingeführten Riester-Tarif die Höchstbewertung "FFF" verliehen.

    Daneben hat die R+V Lebensversicherung in verschiedenen Wirtschaftszeitschriften und bei Ratingagenturen hervorragend abgeschnitten. Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der Pressestimmen.

  • Service-Hotline - 01802 7853236*
    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

Handeln Sie jetzt!

Die R+V-RiesterRente erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner vor Ort.
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Weitere Informationen

  • Neben der RiesterRente bietet Ihnen die R+V mit der BasisRente (klassische "Rürup-Rente") sowie der fondsgebundenen VR-RürupRente weitere staatlich geförderte Rentenversicherungen an.

  • In unserem Internetauftritt im Ratgeber Altersvorsorge finden Sie interessante Beiträge und Services rund um die Altersvorsorge.

  • Sichern Sie sich das Geld vom Staat und beantragen Sie die Riester-Zulage. Und zwar mit dem so genannten "Antrag auf Altersvorsorgezulage". Worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen, zeigt Ihnen unsere interaktive Riester-Ausfüllhilfe.
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
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© R+V 2010
Letzte Änderung: 23.08.2010
Impressum
Nähere Informationen zum Herausgeber finden Sie unter www.impressum.ruv.de

  • Positives Medienecho

    Weitere Informationen zum Medienecho (Weitere Informationen zum Medienecho)
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